Sehbehinderte Fahrgäste

Wenn Sie Informationen vorab zu Ihrer Reise benötigen, können Sie sich gerne mit unserem Kundendienst in Verbindung setzen. Wir werden Ihnen gerne die nötigen Informationen geben.

Allgemeine Informationen

Bitte warten Sie im vorderen Bereich der Haltestelle. Die meisten Haltestellen sind mit einem taktilen Aufmerksamkeitsfeld ausgestattet. Ausserdem sind die Türen mit gut erkennbaren weissen Streifen gekennzeichnet. Unser Fahrpersonal kann Ihnen die Türe öffnen und die Liniennummer und das Fahrziel bekanntgeben.

Einige Haltestellen werden von mehreren Linien bedient (z. B. Guisanplatz). Es kann vorkommen, dass zwei Fahrzeuge gleichzeitig halten. Der hintere Bus hält nochmals, wenn an der vorderen Halteposition ein Fahrgast signalisiert, dass er einsteigen möchte.

Das akustische Informationssystem auf Deutsch und Französisch in den Fahrzeugen hilft Ihnen, an der richtigen Haltestelle auszusteigen. Im Umleitungsfall wird Ihnen unser Fahrpersonal gerne weiterhelfen.

Begleitkarte

Die Begleitkarte bietet Ihnen die folgenden Reisevorteile:

  • Sie können sich in der Schweiz kostenlos von einer anderen Person begleiten lassen.
  • Sie können sich in der Schweiz kostenlos von einem Blindenführhund oder einem Assistenzhund begleiten lassen.
  • Sie können sich in der Schweiz kostenlos von einer anderen Person und einem Blindenführhund oder Assistenzhund begleiten lassen.
  • Sie können auf internationalen Strecken kostenlos von einer anderen Person oder einem Blindenführhund oder Assistenzhund begleitet werden, wenn die Fahrkarten in der Schweiz gekauft werden. Wenn ein Transportunternehmen Marktpreise anbietet, gilt diese Regel nicht. Die Preise und Ermäßigungen werden dann direkt von dem betreffenden Verkehrsunternehmen festgelegt.

Bedingungen:

  • Die Begleitperson muss mit Ihnen im gleichen Fahrzeug und in der gleichen Klasse reisen.
  • Die Begleitperson muss Sie während der gesamten Reise begleiten und in der Lage sein, Ihnen zu helfen.
  • Sie müssen dem Kontrollpersonal die Begleitkarte und eine gültige Fahrkarte (Ihre eigene oder die der Begleitperson) vorzeigen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, mit einer Begleitkarte zu reisen:

  1. Wenn die Person mit eingeschränkter Mobilität eine Begleitkarte und einen gültigen Fahrschein (normale Fahrkarte, Generalabonnement oder Halbtax-Fahrkarte) besitzt, reist die Begleitperson kostenlos.
  2. Wenn die Begleitperson einen gültigen Fahrschein (normale Fahrkarte, Generalabonnement oder Halbtax-Fahrkarte) besitzt, reist die Person mit Behinderung kostenlos, sofern sie eine Begleitkarte besitzt.

VöV-Ausweis*

*(Ausweis für Blinde und Sehbehinderte des Verbandes öffentlicher Verkehr)


Achtung, der Ausweis für Blinde und Sehbehinderte ist seit Ende 2023 nicht mehr erhältlich.

Alle Information dazu finden Sie auf der Website von Alliance SwissPass.